Wie finde ich einen Therapeuten oder eine Therapeutin?
Sie können auf direktem Wege Psychotherapeuten anrufen oder kontaktieren um einen Termin zu einem Erstgespräch zu verabreden.
Zum Erstgespräch benötigen Sie nur Ihre Krankenkassenkarte.
Telefonnummern von Therapeuten finden Sie:
- auf Empfehlung (ihres Arztes, ihrer Ärztin, von Bekannten)
- bei ihrer Krankenkasse
- in ihrem örtlichen Telefonbuch, Branchenbuch, Internet
- Zentrale Informationsbörse für Psychotherapie der Kassenärztliche Vereinigung
- (ZIP) Tel.: 0241/7509182, Tel.: 0800/6224488, www.kvno.de
- Informationsdienst Psychotherapie des Berufsverbandes deutscher Psychologen
- (PID), Tel.:030/20916630, www.psychotherapiesuche.de
- Psychotherapieportal, www.therapie.de
- Psychotherapeutenkammer, ptk-nrw.de
Was passiert beim ersten Kontakt?
Beim ersten Kontakt in Form einer „Sprechstunde“, bzw. „Probatorischen Sitzungen“ macht man sich ein Bild von Praxis, Psychotherapeut oder Psychotherapeutin und dem dargestellten Angebot und bekommt eine Einschätzung hinsichtlich der Diagnose und der weiteren Behandlungsmöglichkeiten. Gegebenenfalls wird die Therapie dann eingeleitet.
Wie beantrage ich die Kostenübernahme bei der Krankenkasse?
Mit der Therapeutin oder dem Therapeut zusammen werden die Papiere (Antrag und ärztlicher Konsiliarbericht) zusammengestellt um 2×12 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie) bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Krankenkassen werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen eine Kostenübernahme verschicken.
Der vom Arzt ihrer Wahl ausgefüllte Konsiliarbericht stellt von ärztlicher Seite sicher, dass eine Therapie nicht kontraindiziert (z. B. schädlich) ist, bzw. in wie weit ärztlicherseits mitbehandelt werden sollte.
Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?
Zunächst wird eine Kurzzeittherapie (2×12 Sitzungen) beantragt, die oft schon ausreichen kann. Ansonsten kann eine Verlängerung zur Langzeittherapie (weitere 35 Sitzungen) beantragt werden. Sollte es nötig sein, können darüber hinaus noch mal 20 Sitzungen beantragt werden. Insgesamt bezahlt die Krankenkasse in Ausnahmefällen bis zu 80 Sitzungen. Danach kann für ca. 2 Jahre keine Kostenübernahme für Psychotherapie mehr erreicht werden.
Wie oft findet eine Therapiesitzung statt?
In der Regel findet zu Beginn der Therapie einmal wöchentlich ein Termin statt. Wenn sich erste Besserungen der Befindlichkeit eingestellt haben, kann die Therapie auch 14-tägig oder in größeren Abständen stattfinden. Auslaufend können noch Kontrolltermine in großen Abständen stattfinden. Nach dem Therapieende können Sie sich jederzeit wieder melden, wenn noch mal Bedarf ist.