Kosten

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Wann bezahlt die Krankenkasse Psychotherapie?

Die Krankenkasse übernimmt die gesamten Behandlungskosten.

Sofern es sich um eine psychische Störungen mit „Krankheitswert“ handelt und die Therapie von „niedergelassenen Psychotherapeuten“ („psychologischen Psychotherapeuten“, “ärztlichen Psychotherapeuten“ oder Kinder- und Jugendpsycho-therapeuten) durchgeführt wird,  bezahlt die Krankenkasse eine Psychotherapie.

Eine Störung gilt dann als krankheitswertig, wenn ihr eine „Diagnose“ aus einem Klassifikationssystem zugeordnet werden kann, z.B. im ICD-10 (Internationale Klassifikation von Krankheiten) aufgelistet ist. Das ICD-10 ist eine Liste von Erkrankungen denen Verschlüssellungen (Buchstaben und Zahlen) zugeordnet werden, wird von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) herausgegeben.